Presseerklärung:
Eine Stellungnahme zu dem Presseartikel in der Westfälischen Nachrichten vom 21.08.20 möchten wir wie folgt abgeben:
Folgende Falschaussagen der Behörde im vorangegangenem Presseartikel vom 20.02.20 wurden durch die Redaktion nicht richtig gestellt:
„Außerdem sei es mit neun Stundenkilometern untermotorisiert, die Manövrierfähigkeit damit nicht sicher gestellt. Der Motor müsse stärker sein, sagt Lietzau“
„So, wie das Boot jetzt ausgestattet sei, würden die Mieter im Fall des Falles nicht über einen Versicherungsschutz verfügen.“
„So verfüge es nur über Rückspiegel, die keine ungehinderte Rundumsicht ermöglichen.“
„Diese Spiegel sind nicht zugelassen.“
Statt die Aussagen der Behörden ebenfalls nach fehlerhafter Veröffentlichung zu recherchieren, werden folgende Falschaussagen erneut veröffentlicht:
„Anders als Anfang des Jahres sei die Rundumsicht während der Fahrt nun nicht nur durch Rückspiegel, sondern auch durch zwei Kameras samt Monitor gewährleistet, sagt Roger Lietzau von der Generaldirektion. Daher habe AIG nun die Zulassung erhalten.“
Eine Recherche hätte hier ergeben können, dass ein Gutachten für die Zulassung nicht notwendig und vorgeschrieben gewesen wäre. An Bord befindet sich außerdem nur eine Rückfahrkamera. Hier wird die Kamera als Zulassungskriterium angegeben, was schlichtweg falsch ist. Die Kamera wurde lediglich aus eigenem Interesse für ein angenehmeres Fahrgefühl installiert.
Alle Falschaussagen und das nicht erforderliche Gutachten werden wir gerichtlich überprüfen lassen.
Es entsteht hier der Verdacht, dass die Redaktion bewusst die Behörden in deren Fehlverhalten unterstützen.
Die erwähnten Anzeigen wegen Ruhestörung haben wir bis jetzt durch keine Behörden erhalten.
Die Aussage der Redaktion, dass man etwaigen Kontrollen der Wasserschutzpolizei gelassen entgegensehe ist ebenfalls falsch.
Die Boote erfüllen lediglich alle geforderten Sicherheitsbestimmungen und das Unternehmen hat zusätzlich für die nötige Prävention bzgl. der Sicherheit und aufmerksames Verhalten gesorgt.
Ein zusätzliches Hinweisschild am Steuerrad ist, wie am Standort Würzburg, bereits angebracht worden.
Schließlich kann man nur bis zu einem gewissen Grad an die Eigenverantwortlichkeit appellieren. Schlussendlich ist jeder Bootsführer für sein eigenes Verhalten verantwortlich.
In diesem Sinne werden wir uns weiterhin für die großartige Zusammenarbeit und Hilfe, durch die Wasserschutzpolizei in Münster, herzlich bedanken!
Der Beitrag über das Hinterfragen des führerscheinfreien Fahrens auf unseren Bundeswasserstrassen beim Bundesverkehrsministerium, ist sehr fragwürdig.
Außer, dass beim Leser eine gewisse „Angst“ hervorgerufen wird, werden hier keine Zahlen genannt über Menge der bereits fahrenden Sportboote ohne Führerschein im Verhältnis zur Berufsschifffahrt, oder eine dazugehörige Unfallstatistik präsentiert.
Im Vergleich dazu wäre diese Aussage ähnlich zu einem Fahrradverbot in Münster, da durch eine Zunahme von Fahrrädern die Gefahr von Unfällen steigen würde.
Weder im ersten Artikel, noch im Zweiten wurde über die Ziele und Werte des Unternehmens berichtet. Die positiven Aspekte für die Bürger der Stadt Münster und den Tourismus wurden ebenfalls nicht erwähnt.